Förderverein des Quellwasserschwimmbades Ockstadt

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1.    Der Verein führt den Namen Förderverein des Quellwasserschwimmbades Ockstadt

2.    Sitz des Vereins ist Friedberg - Ockstadt
3.    Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 2 Zweck des Vereins

1.    Der Förderverein dient der Förderung des Sports als gemeinnützigen Zweck (§52       
      Abgabenordnung AO) und betreibt aus diesem Grund das
       Quellwasserschwimmbad Ockstadt (§65AO)  im Auftrag der Stadt Friedberg.

2.    Der Verein dient der Förderung und Erhaltung des Schwimmbades Ockstadt mit dem    
      Ziel,

a)    als gesundheitsfördernde Maßnahme eine Stätte zu erhalten, die der
         Bevölkerung die Möglichkeit der Erholung und des Ausgleichsports
         bietet und die – insbesondere für die Bürger aus Ockstadt – ohne    
         umweltbelastenden Individualverkehr erreichbar ist;

b)    in den Sommermonaten Kindern und Jugendlichen eine Begegnungsstätte zur Verfügung zu stellen, in der die Bildung sozialer Kontakte ermöglicht wird und so Erziehungsziele wie gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz usw. erreicht werden;

c)    die Nutzungsmöglichkeit für den Schwimmunterricht durch umliegende Schulen – insbesondere der Grundschule Ockstadt – langfristig sicherzustellen;

d)    in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.B. DLRG ) durch ein Angebot von Kinder-Schwimmkursen den Schwimmsport zu fördern.


Die dem Verein zu diesem Zweck zufließenden Spenden und Beiträge sind kein Ersatz für die durch den Haushalt der Stadt Friedberg aufzubringenden Etatmittel. Es wird vielmehr der darüber hinausgehende Bedarf für die Ziele des Fördervereins gedeckt.
3.    Der Förderverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff).

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.

Die Vereinsmittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnis-mäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 3 Mitgliedschaft

1.    Alle Personen, die die Ziele des Vereins unterstützen, können m Mitglied werden. Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein.

2.    Die Aufnahme als Mitglied des Vereins wird mit formloser Erklärung beantragt und vom Vorstand entschieden. Bei einer Ablehnung kann Einspruch bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden.

Die Mitgliedschaft beginnt zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs des ersten Mitgliedsbeitrages.

3.    Die Mitgliedschaft erlischt
a)    durch Austritt. Der Austritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Die Kündigung muss durch einen eingeschriebenen Brief an den Vorstand erfolgen.
b)    durch den Tod von natürlichen Personen oder durch die Auflösung juristischer Personen.
c)    Durch Ausschluss. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Rückstand der Zahlung der Mitgliedsbeiträge) kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit den Ausschluss eines Mitgliedes beschließen. Es kann Einspruch gegen den Ausschluss bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden.


§ 4 Finanzierung

Der Verein erhebt zur Deckung der anfallenden Kosten Beiträge. Außerdem kann er Spenden entgegennehmen. Beiträge werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit in einer Beitragsordnung festgelegt.


§ 5 Haushaltsbericht

Der Haushaltsbericht wird den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung bekannt gegeben. Er muss mit dem Prüfungsvermerk der Kassenprüfer, des ersten Vorsitzenden und des Schriftführers versehen sein.

§ 6 Vereinsorgane

Organe des Vereins sind:       

1. die Mitgliederversammlung,
2. der Vorstand.


§ 7 Mitgliederversammlung

1.    Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr, spätestens Ende April, statt. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt in Textform (Email und Brief), spätestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin; die Tagesordnung ist beizufügen.

2.    Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a)    Wahl der Mitglieder des Vorstandes
b)    Wahl der beiden Kassenprüfer pro Geschäftsjahr
c)    Entgegennahme des Tätigkeits- und Kassenberichtes des Vorstandes
d)    Entlastung des Vorstandes
e)    Behandlung der Anträge
f)    Festlegung der Höhe von Mitgliedsbeiträgen und Umlagen
g)    Beschlussfassung über Satzungsänderungen
h)    Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

3.    Bei dringenden Anlässen kann der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Das Gleiche gilt, wenn dies mindestens  20 % der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen  bei dem Vorstand beantragen oder wenn es das Interesse des Vereins erfordert.

4.    Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Für Satzungsänderungen und für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Eine satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

5.    Über den Verlauf einer Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen und vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Die Genehmigung erfolgt in der nächsten Mitgliederversammlung.


§ 8 Vorstand

1.    Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins nach der Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

2.    Der Vorstand besteht aus
a)    dem Vorsitzenden
b)    dem stellvertretenden Vorsitzenden
c)    dem Schriftführer
d)    dem Kassenwart
e)    mindestens einem Beisitzer

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.

3.    Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Dem Vorstand können nur volljährige Mitglieder angehören.
Für ein während der Amtszeit ausgeschiedenes Mitglied kann der Vorstand  bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen kommissarischen Nachfolger benennen.

4.    Der Vorstand ist vom Vorsitzenden mindestens einmal im Halbjahr zu einer Vorstandssitzung einzuberufen.
5.    Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.
6.    Beschlussfassung im Vorstand erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.


§ 9 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Grundschule Ockstadt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Die Auflösung des Vereins ist dem zuständigen Finanzamt und dem Registergericht bekanntzugeben.

§ 10 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung ist am  13.3.2017   durch die Mitgliederversammlung in Ockstadt beschlossen worden. Sie tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Friedberg / Wetteraukreis in Kraft.

Friedberg, den  14.03.2017

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Der Förderverein des Quellwasserschwimmbades Ockstadt e.V.
Gründung des Fördervereins Quellwasserschwimmbad Ockstadt e.V.

Seit 1951 besitzt Ockstadt ein sehr idyllisch gelegenes Freischwimmbad, das  über seine Grenzen hinweg eine große Beliebtheit erfährt. Bereits im Jahre 1976 tauchte erstmals das Gerücht über  eine Schließung des Ockstädter Schwimmbades auf.  Meist waren knappe Kassen im städtischen Haushalt ein Auslöser für solche Überlegungen. Um diese  Schließung verhindern zu können, wurde zunächst eine Bürgerinitiative gegründet, die durch gezielte Aktionen und Verhandlungen mit  der Stadt  Friedberg erfolgreich arbeitete. Im Laufe der letzten Jahrzehnte kam es immer wieder zu ähnlichen Entwicklungen, so dass Ende August 1994 von der Bürgerinitiative folgendes bekannt gegeben wurde:

„Um den Verantwortlichen der Stadt Friedberg das Interesse der Bürger am Bestehen des Schwimmbades zu demonstrieren und seine Schließung langfristig zu verhindern, beabsichtigt die Bürgerinitiative, den Förderverein des  Quellwasserschwimmbades Ockstadt zu gründen.“

Die Gründungsversammlung fand am  8. September 1994 im Bürgerhaus Ockstadt statt. Als primäre Aufgabe des Vereins wurde die Förderung und der Erhalt des Schwimmbades Ockstadt genannt. Das Schwimmbad ist  als ein sozialer Begegnungsort für alle Bevölkerungs – und Altersgruppen in den Sommermonaten zu bezeichnen, den es zu erhalten gilt. Inzwischen hat der Verein über 900 Mitglieder und seit Gründung ist Cornelia Meisinger 1. Vorsitzende.

Besondere Projekte, wie der Bau einer Solaranlage (2000) für das Planschbecken, die Föv-Hütte für die Spielgeräte, eine Umkleidekabine auf der Wiese,  der Bau einer Boule-Bahn (2010) und die Anschaffung eines Tischkickers  konnten in den ersten Jahren realisiert werden. Im Jahr 2015 kam der Bau einer weiten Föv-Hütte hinzu und 2016  wurde die Sanierung des kompletten Beckenumganges mit Pflastersteinen als bisher größte Baumaßnahme der Vereinsgeschichte konzeptioniert und zugleich auch finanziert. Als nächstes wird die Anschaffung eines neuen Rasentraktors geplant, um die wöchentliche Rasenpflege, im Laufe der Badesaison anfällt, zu optimieren.

Aktivitäten des Fördervereins

Neben  dem jährlich veranstalteten Schwimmbadfest mit Spielen im Wasser und dem beliebten „Gaudi-Schwimmen“ der Ortsvereine, kümmert sich der Verein um die Außenanlage, die Kabinen, schafft für täglichen Spielstunden Wasserspielutensilien an. Darüber hinaus  ist der Verein für die Stadt Friedberg Ansprechpartner rund um das Schwimmbad.

Die Aufgaben haben sich für den Förderverein seit dem Jahr 2012 grundlegend geändert, denn durch einen Prüfbericht wurde die fehlende Standsicherheit der östlichen Wand festgestellt. Daraufhin hat es der Vorstand zusammen mit Experten in  monatelangen  Verhandlungen mit den Verantwortlichen der Stadt Friedberg   geschafft, dass  am 21. Mai 2012  ein Nutzungsvertrag mit der Stadt Friedberg  abgeschlossen wurde, der den Förderverein für die Badesaison 2012 als Betreiber benannte. Damit konnte der Förderverein  einen weiteren herausragenden Schritt auf seinem Weg  zur Erhaltung des Quellwasserschwimmbades Ockstadt verwirklichen.

Die Besucherzahlen wurden in den Jahren 2012 und 2013 jeweils  um 50 % gesteigert. Bei dem derzeit aktuellen  Preisgefüge muss ein Schwimmbadbesuch auch für Familien als außerordentlich lukrativ bezeichnet werden.  Daher legt der Förderverein auch besonderen Wert auf folgende Merkmale: „familienfreundlich“  und „mit Quellwasser betrieben“ – also  kostengünstig, umweltschonend und insbesondere sozial.

Verteilt auf viele Schultern kann der Verein einen wertvollen Beitrag  leisten, um kostensparend diese Anlage für eine breite Öffentlichkeit zu präsentieren . Hier lernen die Kinder schwimmen, treiben Sport, sind den ganzen Tag in Bewegung, sie  kommunizieren   und treffen dort ihre Freunde. Auch für die Erwachsenen aller Altersgruppen  ist das Schwimmbad im Sommer ein sozialer Treffpunkt, Ort der Erholung und der sportlichen Ertüchtigung. Der Förderverein Quellwasserschwimmbad versteht sich  als  kompetenter und engagierter  Partner der Kommune, um auf unterschiedliche Weisen  zum Erhalt dieser Anlage beizutragen.

Jährlich veranstaltet der Förderverein zwei Großveranstaltungen: Meist im Mai „Ockstadt frühstückt im Schwimmbad“ und zum Saisonende das große Schwimmbadfest, das 2013 erstmals mit dem         1. Ockstädter  Cross-Triathlon verknüpft war und  seitdem fester Bestandteil im Veranstaltungskalender wurde.

 Mitgliedschaft

Alle Bürgerinnen und Bürgern, denen etwas am Erhalt dieses Kleinodes mitten in Ockstadt liegt, sind herzlich eingeladen, Mitglied in unserem Förderverein zu werden. Für einen Jahresbeitrag von 15 € kann eine Familie bereits Mitglied werden und trägt damit  zum Erhalt dieser wunderschönen Anlage bei. Wir freuen uns auf viele Mitglieder und Helfer zur Unterstützung unserer Aktivitäten.

Perspektiven

Es gibt bereits Pläne für eine Modernisierung des Bades und hier will sich der Verein  durch Eigenleistungen,  Expertenbefragungen ,  Firmenkontakte sowie durch Spenden in die laufende Diskussion um die Modernisierung dieser Freizeiteinrichtung aktiv einbringen. Im Vordergrund steht die Sanierung des Sanitär- und Umkleidetraktes  und in einem zweiten Bauabschnitt eine etwaige Erneuerung der Beckenanlagen.

 Sponsoring durch Firmen sowie Privatpersonen sind weitere Themen, die in naher Zukunft realisiert werden sollen.

Öffnungszeiten - Saison 2023

Außerhalb der hessischen Sommerferien:

Montag – Freitag : 14:30 – 20:00 Uhr

An Wochenenden und Feiertagen: 11:00 – 20:00 Uhr

In den hessischen Sommerferien:

Montag – Sonntag: 11:00 - 20:00 Uhr

Einlassschluss: 1 Stunde vor Ende der Öffnungszeit

Badeschluss: ½ Stunde vor Ende der Öffnungszeit

Saisonende 2023: Sonntag der 10.09.2023

 

Eintrittspreise - Saison 2023

Ermässigt:

Einzelkarte 2,00 €

Saisonkarte 30,00 €

 

Erwachsene:

Einzelkarte 3,00 €

Saisonkarte 60,00 €

 

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